Die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann als Eigentümer hat die Räumlichkeiten der FRIEDA an die Mietergemeinschaft (den Mieterbeirat) vermietet. Die Mietergemeinschaft wiederum vermietet die Wohnungen an die Bewohner (Untermieter).

Über die Verträge ist die FRIEDA zu bestimmten Einnahmeausfällen gegenüber der Diakonie  in der Verantwortung. Die Bewohner schließen mit einem Pflegedienst einen Betreuungs- und Pflegevertrag ab. Für jeden Bewohner wird eine Haftpflichtversicherung über die Wohngemeinschaft abgeschlossen.

Betreuung

Da die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann als Eigentümer die Räumlichkeiten an die Mietergemeinschaft vermietet hat, bestimmt der Mieterbeirat eigenständig, welcher Dienstleister mit der 24-Stunden-Präsenz beauftragt werden soll. Zur Zeit ist das die Diakoniestation Hilden. Die FRIEDA kann – unabhängig vom Eigentümer, dem Diakonischen Werk – einen anderen Dienstleister beauftragen.

Pflege

Die Mietergemeinschaft hat sich entschieden, die Pflegeleistungen von einem gemeinsamen Pflegedienst durchführen zu lassen. Dadurch wird vermieden, dass diverse Pflegekräfte in der FRIEDA “ aufschlagen“, ihre Arbeit erledigen und wieder verschwunden sind.

Gemäß unserem Konzept wird die Pflege von einem Dienstleister durchgeführt. Derzeit sind Pflegekräfte vormittags ca. 5 Stunden und abends ca. 3 Stunden vor Ort. Der Einsatz der Pflegekräfte richtet sich am aktuellen Bedarf aus.

Dennoch können Sie grundsätzlich selbst bestimmen, wer die Pflege Ihres Angehörigen durchführen soll.

Mietervereinbarung

Ansicht des Flurs mit Zugang zu den Einzelzimmern

Ansicht des Flurs mit Zugang zu den Einzelzimmern

Die Angehörigen BewohnerInnen haben sich zu einer Mietergemeinschaft, dem Mieterbeirat, zusammengeschlossen. Mit der Unterschrift des Untermietvertrages sind Sie automatisch Mitglied des Mieterbeirats.

Der Mieterbeirat gestaltet das Miteinander in der Wohngemeinschaft, vertritt gemeinsame Interessen gegenüber Dritten und schließt die Gemeinschaft betreffende Geschäfte ab.

Hierzu gehören:

  • Entscheidung über den Einzug neuer Mitglieder (delegiert an SprecherIn und VertreterIn)
  • Treffen von Vereinbarungen mit dem Vermieter
  • Entscheidungen bezüglich des Einkaufs
  • Organisation der Tagesgestaltung und Veranstaltungen
  • Beauftragung der Betreuungsleistungen sowie der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Entscheidungen über Anschaffungen oder Reparaturen
  • Organisatorische Fragen bezüglich des täglichen Lebens
  • Aktive Mitarbeit bei der Tages- sowie der Gartengestaltung

Der Mieterbeirat wird nach außen durch den Sprecher bzw. die Stellvertretung vertreten. Ein Kassenführer wacht über die Finanzen. Ein Vertreter der Diakoniestation nimmt an den alle 4-6 Wochen stattfindenden Sitzung des Mieterbeirats teil.